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Terminabsageklausel 

Feste Termine können bis zu 24 Stunden vorher abgesagt werden. Ansonsten behält sich der Rechnungssteller das Recht vor, den vollen Betrag für die gebuchte Anwendung zu berechnen. Ausnahmen gelten im nachweisbaren Krankheitsfall oder bei neuer Terminbuchung. 

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